Anzeigepflichtiger Abbruch
Abbrüche von Gebäuden (Gebäudeteilen) oder sonstiger Bauten, die nicht mit anderen Gebäuden an der Nachbargrundgrenze zusammengebaut sind, müssen der Baubehörde angezeigt werden.
Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Grundbuchsauszug - nicht älter als 3 Monate (erhältlich beim Bundesvermessungsamt, Prunerstraße 5, 4020 Linz, oder beim Bezirksgericht Linz, Museumstraße 10-12, 4020 Linz)
- die Zustimmung der GrundeigentümerInnen
- ein Lageplan (2-fach), aus dem jedenfalls die Lage der abzubrechenden Objekte auf dem Grundstück ersichtlich sein muss.
Diese Unterlagen sind im Info-Center Bau und Gewerbe abzugeben.
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Abbruchsanzeige