Anzeigepflichtiger Abbruch
Abbrüche von Gebäuden (Gebäudeteilen) oder sonstiger Bauten, die nicht mit anderen Gebäuden an der Nachbargrundgrenze zusammengebaut sind, müssen der Baubehörde angezeigt werden.
Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- die Zustimmung des/der Grundeigentümer*innen
- ein Lageplan (1-fach), aus dem jedenfalls die Lage der abzubrechenden Objekte auf dem Grundstück ersichtlich sein muss.
Die Unterlagen können außerdem an die Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) übermittelt werden (Hauptstraße 1-5, 4041 Linz; bbv@mag.linz.at), oder persönlich im Bauservice-Center (Neues Rathaus, 4. Stock) vor Ort abgegeben werden.
Formulare zu diesem Thema
- Abbruchsanzeige