Film - Künstlerische Fotografie - Video- und Medienkunst
Gefördert werden ausschließlich künstlerische Produktionen von Einzelpersonen, Arbeitsgemeinschaften, Vereinen und Produzent*innen.
Kommerziell orientierte Filme, das bedeutet, auf Gewinn ausgerichtete Produktionen und reine Amateurfilme aus dem privaten Bereich können nicht berücksichtigt werden.
- Produktions- und Herstellungsförderung
- Drehbuchförderung
- Jahresförderung für gemeinnützige Filmvereine
Wenn eine Jahresförderung erfolgt, können einzelne Projekte des Vereins nicht gesondert gefördert werden.
Bitte füllen Sie unser Förderformular möglichst vollständig aus!
Für die Prüfung des Förderansuchens brauchen wir zusätzlich:
- Drehbuch oder ausführliches Treatment für Drehbuchförderung
- Besetzungsliste, technische Details (Format, Länge etc.)
- Durchführungskonzept (inhaltlich und dramaturgisch)
- als Referenzmaterial Videobänder und/oder DVDs
Jahresberichte/Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre für eine Jahresförderung von gemeinnützigen Filmvereinen.
Förderungsrichtlinien
- Allgemeine Förderungsrichtlinie (PDF, 120kB) (neues Fenster)
- Kultur - Förderabrechnungsbedingungen (PDF, 255kB) (neues Fenster)