LinzIMpORT

LinzIMpORT 2024

Die Stadt Linz schreibt auf Empfehlung des Stadtkulturbeirates ein Förderprogramm unter dem Titel „LinzIMpORT“ aus, das mit einer Gesamtfördersumme in der Höhe von Euro 20.000,– ausgestattet ist.

 

1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG

1.1. ZIELSETZUNGEN

Das Förderprogramm „LinzIMpORT“ soll im Besonderen Künstler*innen bzw. freien Kunst- und Kulturinitiativen mit Linz-Bezug experimentelles und prozesshaftes künstlerisches Arbeiten in Linz mit Kunstschaffenden, die außerhalb von Österreich tätig sind, ermöglichen.

Die Bewerbung um dieses Förderprogramm muss in Verbindung mit einem konkreten Projekt stehen. Die Kooperation mit internationalen Partner*innen soll im direkten Zusammenhang mit dem künstlerischen Vorhaben in Linz begründet sein.

LinzIMpORT-Projekte sollen folgende Wirkungen erzielen:

➝ Positionierung von Linz als moderne Kulturstadt mit den Schwerpunktsetzungen entsprechend dem Linzer Kulturentwicklungplan (KEP)

➝ Aufbau von Netzwerken und Kontakten zwischen heimischen und internationalen Kunst- und Kulturszenen und Schaffen eines Mehrwerts für Linzer Kunst- und Kulturaktivist*innen

➝ Nachhaltige Impulse für eine lebendige Freie Kunst- und Kulturszene in Linz

➝ Förderung interdisziplinären Kunstschaffens

Bereits begonnene oder durchgeführte Projekte können nicht eingereicht werden.
Der Realisierungszeitraum ist mit Ende 2025 befristet.

1.2. ZIELGRUPPEN

Die Ausschreibung „LinzIMpORT“ richtet sich an alle Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – mit Linz-Bezug.

Der Linz-Bezug ist dann gegeben, wenn die Künstlerin oder der Künstler ihren*seinen Hauptwohnsitz in Linz hat oder Linz als dauerhafte Stätte seiner*ihrer kreativen Arbeit und künstlerischen Produktion oder Präsentation gewählt wurde. Er kann auch aus einem nachweislich kontinuierlichen Engagement in einer Linzer Kultureinrichtung, Künstler*innenvereinigung oder Kulturinitiative abgeleitet werden, das den Umfang einer rein ehrenamtlichen Tätigkeit oder bezahlten Nebenbeschäftigung überschreitet und maßgeblich zur nachhaltigen Weiterentwicklung von Kunst und Kultur der Stadt im Sinne des Kulturentwicklungsplans (KEP) beitragen kann.

LinzIMpORT wird auch an künstlerische und kulturelle Vereinigungen, Initiativen und Projektgruppen (unabhängig von der Rechtsform) vergeben, die im Bereich der zeitbezogenen, innovativen Kunst- und Kulturarbeit kontinuierlich tätig sind und ihren Sitz in Linz haben.

Mitarbeiter*innen des Magistrats und von städtischen Gesellschaften und Betrieben, hauptberuflich tätige Bedienstete des Landes Oberösterreich, des Bundes und anderer öffentlicher Körperschaften sind von dieser Fördermöglichkeit ausgeschlossen.

Es werden Bewerbungen aus allen künstlerischen Sparten akzeptiert.

 

2. AUSWAHLPROZESS

2.1. JURIERUNG

Die Jury setzt sich aus unabhängigen Expert*innen zusammen. 

Die Zusammensetzung der Jury ist ab März 2024 unter www.linz.at/kultur abrufbar.

Als Ergebnis des Auswahlprozesses wird die Jury eine Reihung der positiv bewerteten „LinzIMpORT“-Einreichungen vornehmen und der Kulturreferentin bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden die Bewerber*innen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.

Jurymitglieder | Stadt Linz

2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN

Die Expert*innenjury wird die eingereichten Vorschläge unter dem Aspekt folgender Qualitätskriterien diskutieren und bewerten:

➝ Innovatives Potenzial

➝ Schlüssigkeit der Ambition und Realisierbarkeit

➝ Balance in der Projektbeteiligung zwischen kulturell/künstlerischem „Import“ und VertreterInnen der Linzer Kunst- und Kulturszene

➝ Nachhaltige Wirkung auf die Internationalisierung der Linzer Kunst- und Kulturszene

➝ Potenzial für zukünftige Kooperationen

➝ Örtliche Einzigartigkeit (Begründung des Vorhabens in der Auseinandersetzung mit Linz)

2.3. FÖRDERSUMME

Mit der Gesamtsumme von € 20.000,- sollen mehrere eingereichte Vorhaben gefördert werden. Dabei kann die Fördersumme unterschiedlich verteilt werden.

 

3. BEWERBUNG

3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Eine Einreichung muss folgende Informationen und Unterlagen enthalten:

1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen

2) Ausführliche Projektbeschreibung mit Darstellung der Inhalte und Ziele (max. 10 Seiten)

3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung

4) Eine Darstellung der bisherigen künstlerischen/kulturellen Aktivitäten der*des Bewerbers*in (Kurzbiographie, Werkverzeichnis, evtl. Diplom, Pressekritiken u.a. Referenzen) sowie eine Beteiligungserklärung der internationalen Projektpartner*innen

5) Möglichst genaue Kalkulation der notwendigen finanziellen Mittel (ev Anbote)

6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (500 Zeichen)

Wünschenswerte Information:

7) Darstellung von Genderaspekten: Trägt Ihr Vorhaben zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft bei? Welche konkreten Maßnahmen sind dazu vorgesehen?

Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur keine Haftung. Ist es Wunsch der*des Bewerbers*in, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in fünffacher Ausfertigung notwendig.

3.2. BEWERBUNGSFRIST

Alle Bewerbungen müssen bis spätestens 29. April 2024 (Datum des Poststempels bzw. E-Mails) unter Verwendung des Bewerbungsbogens bei der folgenden Adresse eingereicht werden:

3.3. EINREICHSTELLE

Magistrat Linz / Büro Linz Kultur
Kennwort „LinzIMpORT“
Pfarrgasse 7
A-4041 Linz
E-Mail: lkf.kb@mag.linz.at

Eine Einreichung ist auf postalischem, elektronischem (Beilagen max. 5 MB oder via wetransfer) oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich.

Information: Sollten Sie weitere Fragen zur Ausschreibung haben, stehen Ihnen Herr Mag. Markus Reindl (0732-7070-1945) und Frau Gudrun Kaltenböck (0732-7070-1936) gerne beratend zur Verfügung.

Förderungsrichtlinien

Formulare zu diesem Thema

Infomaterial zu diesem Thema

Kontakte

  • Geschäftsbereich Kultur und Bildung, Linz Kultur Förderungen

    Pfarrgasse 7, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: lkf.kb@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag bis Freitag 8 bis 12:30 Uhr
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24. und 31.12.

Feuerwehr
im Enter_Tainer!

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Die Linzer Berufsfeuerwehr gastiert bis 29. März mit einem spannenden Programm im Enter_Tainer vor dem Alten Rathaus. 

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