Reisepass - Eingetragene Partnerschaft
Paare, die am Linzer Standesamt eine eingetragene Partnerschaft begründen, können bereits davor einen Reisepass beantragen, der ihnen im Anschluss an die Zeremonie übergeben wird. Das Ausstellungsdatum ist gleich dem Tag der Begründung der eingetragenen Partnerschaft.
Begründen Sie die eingetragene Partnerschaft nicht in Linz, so wenden Sie sich bitte an die dort örtlich zuständige Passbehörde.
Wichtige Hinweise:
Der Antrag für den Reisepass kann erst dann gestellt werden, wenn alle erforderlichen Formalitäten im Standesamt erledigt wurden. Frühestens 30 Tage bis spätestens 7 Tage vor dem Termin kann der Antrag im Reisepass Center im Neuen Rathaus gestellt werden. Sobald der Reisepass in Auftrag gegeben wurde (in der Regel 14 Tage vor dem Termin zur Begründung der eingetragenen Partnerschaft - ausgenommen später beantragte), können keine Änderungen mehr berücksichtigt werden! Ein neuer Pass müsste beantragt und auch bezahlt werden!
Achtung: Alle Reisepässe, die sehr spät beantragt werden (7 Arbeitstage vor Termin und später) können nur mehr mit einer der Expressvarianten angefordert werden - beachten Sie die höheren Preise von Euro 100 bzw. Euro 220!
Reisepässe mit neuem Namen können nur dann beantragt werden, wenn sich auch der Hauptwohnsitz des Antragstellers/der Antragstellerin in Linz befindet.
Alle Urkunden und Nachweise sind im Original oder beglaubigter Abschrift beizubringen. Ausländische Urkunden und Nachweise bedürfen in vielen Fällen einer Apostille oder diplomatischen Beglaubigung und zusätzlich einer beglaubigten Übersetzung. Näheres finden Sie auf help.gv.at und auf der Homepage des Fachverbandes der Österreichischen Standesbeamten.
Hinweis: Im Einzelfall können von der Passbheörde weitere Dokumente verlangt werden - insbesondere dann, wenn Zweifel an der Korrektheit der Daten bestehen.