Standesamt Linz

Die Mitarbeiter*innen des Standesamtes tragen die Personenstandsdaten in das Zentrale Personenstands- und Staatsbürgerschaftsregister ein.

Alle Anliegen (Urkunden, Staatsbürgerschaftsnachweise, Aufgebote, Namensbestimmungen, etc.) können Sie in jedem Standesamt in Österreich erledigen.
AUSNAHME: Die Beurkundung eines Neugeborenen muss am Standesamt des Geburtsortes erfolgen.

Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit der Online-Bestellung von Personenstandsurkunden:

Urkunden (Geburt, Eheschließung, Partnerschaft, Sterbefall, Staatsbürgerschaftsnachweis - Online-Bestellung

Folgende Urkunden können online bestellt werden: 

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Partnerschaftsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis

Voraussetzung für die Online-Bestellung

Online-Bestellungen sind möglich, wenn:

  • die Geburt in Österreich bereits beurkundet wurde,
  • die beurkundete Person in Linz ihren Hauptwohnsitz hat und
  • die Geburt oder der Sterbefall ab 1. Jänner 1939 bzw. die Eheschließung ab 1. August 1938 erfolgte.

Wichtig:
Mit diesem Formular können keine Geburten oder Sterbefälle gemeldet werden. 
Für diese Fälle wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt Linz.

Zur Online-Bestellung müssen die genauen Daten der beurkundeten Person bekannt sein. Wenn nur bekannt ist, welches Standesamt die Beurkundung vorgenommen hat, wenden Sie sich direkt an dieses. 

Die Online-Bestellung ist gebührepflichtig.

Vorausstezungen für die Ausstellung

Folgende Personen können Personenstandsurkunden beantragen (sofern kein schutzwürdiges Interesse entgegensteht):

  • die beurkundete Person selbst
  • Ehepartner*innen
  • Eingetragene Partner*innen 
  • Vorfahren und Nachkommen in gerade Linie (nicht Geschwister oder entferntere Verwandte)
  • Personen mit rechtlichem Interesse

Ein rechtliches Interesse liegt vor, wenn eine gesetzliche Grundlage den Erhalt von Daten über Dritte erlaubt (z. B. im Rahmen eines Verlassenschaftsverfahrens durch eine*n Notar*in).

Formulare und Services zum Thema Dokumente und Ausweise

Öffnungszeiten

Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung:

Montag 8–12:30 und 14–18 Uhr
Dienstag 8–12:30 Uhr
Mittwoch 8–12:30 Uhr
Donnerstag 8–12:30 Uhr
Freitag 8–12:30 Uhr

Wir empfehlen eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.

Schließtage

24.12. und 31.12.

Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin und kontrollieren Sie Ihr Gepäck im Vorfeld. Nagelfeilen, geöffnete Trinkflaschen oder auch Messer werden beim Betreten des Gebäudes abgenommen. Die Mitnahme von Tieren mit Ausnahme von Assistenzhunden ist verboten.

Hausordnung für die Rathäuser der Stadt Linz (PDF, 209 kB)

Terminvereinbarung

Telefonisch: +43 732 7070

Unter dem folgenden Link können Sie einen Termin für folgende Services des Standesamtes reservieren:

  • Geburtsbeurkundung neugeborenes uneheliches/eheliches Kind
  • Ausstellung Personenstandsurkunde
  • Ausstellung Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Wiederannahme Familienname nach Scheidung

Online-Terminreservierung

Termine für eine Eheschließung/Eingetragene Partnerschaft können Sie online unter folgendem Link reservieren:

Online-Terminreservierung Trauungskalender

Chatbot ELLI

ELLI, der Chatbot der Stadt!

ELLI ist digital, hilfsbereit und immer zur Stelle, wenn Antworten auf Fragen benötigt werden.

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