Standesamt Linz
Die Mitarbeiter*innen des Standesamtes tragen die Personenstandsdaten in das Zentrale Personenstands- und Staatsbürgerschaftsregister ein.
Alle Anliegen (Urkunden, Staatsbürgerschaftsnachweise, Aufgebote, Namensbestimmungen, etc.) können Sie in jedem Standesamt in Österreich erledigen.
AUSNAHME: Die Beurkundung eines Neugeborenen muss am Standesamt des Geburtsortes erfolgen.
Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit der Online-Bestellung von Personenstandsurkunden:
Urkunden (Geburt, Eheschließung, Partnerschaft, Sterbefall, Staatsbürgerschaftsnachweis - Online-Bestellung
Folgende Urkunden können online bestellt werden:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Partnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Voraussetzung für die Online-Bestellung
Online-Bestellungen sind möglich, wenn:
- die Geburt in Österreich bereits beurkundet wurde,
- die beurkundete Person in Linz ihren Hauptwohnsitz hat und
- die Geburt oder der Sterbefall ab 1. Jänner 1939 bzw. die Eheschließung ab 1. August 1938 erfolgte.
Wichtig:
Mit diesem Formular können keine Geburten oder Sterbefälle gemeldet werden.
Für diese Fälle wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt Linz.
Zur Online-Bestellung müssen die genauen Daten der beurkundeten Person bekannt sein. Wenn nur bekannt ist, welches Standesamt die Beurkundung vorgenommen hat, wenden Sie sich direkt an dieses.
Die Online-Bestellung ist gebührepflichtig.
Vorausstezungen für die Ausstellung
Folgende Personen können Personenstandsurkunden beantragen (sofern kein schutzwürdiges Interesse entgegensteht):
- die beurkundete Person selbst
- Ehepartner*innen
- Eingetragene Partner*innen
- Vorfahren und Nachkommen in gerade Linie (nicht Geschwister oder entferntere Verwandte)
- Personen mit rechtlichem Interesse
Ein rechtliches Interesse liegt vor, wenn eine gesetzliche Grundlage den Erhalt von Daten über Dritte erlaubt (z. B. im Rahmen eines Verlassenschaftsverfahrens durch eine*n Notar*in).
Öffnungszeiten
Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung:
Montag 8–12:30 und 14–18 Uhr
Dienstag 8–12:30 Uhr
Mittwoch 8–12:30 Uhr
Donnerstag 8–12:30 Uhr
Freitag 8–12:30 Uhr
Wir empfehlen eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
Schließtage
24.12. und 31.12.
Terminvereinbarung
Telefonisch: +43 732 7070
Unter dem folgenden Link können Sie einen Termin für folgende Services des Standesamtes reservieren:
- Geburtsbeurkundung neugeborenes uneheliches/eheliches Kind
- Ausstellung Personenstandsurkunde
- Ausstellung Staatsbürgerschaftsnachweis
- Wiederannahme Familienname nach Scheidung
Termine für eine Eheschließung/Eingetragene Partnerschaft können Sie online unter folgendem Link reservieren: