Hundeabgabe
Die Abgabe für das Halten von mehr als zwölf Wochen alten Hunden im Stadtgebiet von Linz beträgt 54,00 Euro für das Kalenderjahr.
Steuerpflicht und Anmeldung
Eine Person, die in Linz ihren Hauptwohnsitz hat und einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies dem Magistrat der Landeshauptstadt Linz binnen fünf Werktagen zu melden.
Entrichtung der Abgabe
- Abgabenschuldner*in ist der*die Hundehalter*in.
- Die Hundeabgabe ist erstmals binnen zwei Wochen nach der Anmeldung und in der Folge bis zum 31. März für jeden Hund im vollen Jahresbetrag zu entrichten.
Die Abgabe wird in der Regel jährlich mit 1. Jänner fällig und wird für das Haushaltsjahr (Kalenderjahr) eingehoben.
Sie erhalten dafür vom Geschäftsbereich Abgaben und Steuern eine jährliche Vorschreibung.
Die Bezahlung der Hundeabgabe können Sie bei der Anmeldung im Bürger*innen-Service Center im Neuen Rathaus sowie in den Stadtbibliotheken bar wahrnehmen und wenn Sie wollen, auch einen Abbuchungsauftrag erteilen. Sie ersparen sich damit den Weg zur Bank.
Die Beendigung der Hundehaltung ist unter Angabe des Endigungsgrundes bzw. unter Bekanntgabe eines allfälligen neuen Hundehalters oder einer neuen Hundehalterin innerhalb von einer Woche dem Magistrat Linz mittels Abmeldeformular zu melden. Erfolgt die Abmeldung des Hundes, weil das Tier verstorben ist, ist eine geeignete Bestätigung (z.B. der Tierärztin/des Tierarztes) der Abmeldung anzufügen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuell gültigen Hundeabgabeordnung der Stadt Linz.
Kontakt
E-Mail: deniz.sevinc@mag.linz.at
Telefon: +43 732 7070-2402
- Abmeldung eines Hundes
- Anmeldung eines Hundes
- Freilaufflächen
- Hundeabgabeordnung
- Hundemarke
- Informationen zu Hundechip und Heimtierdatenbank
- Verbot des Mitführens von Hunden
- Weitere Bestimmungen im Zusammenhang mit der Hundehaltung
Weiterführende Links
- Land Oberösterreich - Informationen zum Hundehaltegesetz (neues Fenster)
- Oö. Hundehaltegesetz 2024 (neues Fenster)
- Oö. Hundehaltegesetz 2024 - Erläuternde Bemerkungen (neues Fenster)
- Oö. Hundehalteverordnung 2024 (neues Fenster)
- Oö. Hundehalteverordnung 2024 - Erläuternde Bemerkungen (neues Fenster)