Promotionstände (zur Warenpräsentation und dergleichen)

Für die Aufstellung von Promotionständen auf öffentlichem Gut der Stadt Linz ist eine Grundeigentümerzustimmung sowie eine straßenpolizeiliche Bewilligung erforderlich.

Die Antragstellung erfolgt an den Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau. Ihr Antrag wird intern an den Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung zur Erteilung der straßenpolizeilichen Bewilligung weitergeleitet.

Standorte für Promotionstände:

  • Aktivfläche Taubenmarkt
  • Aktivfläche Harrachstraße/Landstraße
  • Aktivfläche Bethlehemstraße/Landstraße
  • Aktivfläche Schillerpark (Landstraße/Langgasse)

Die genaue Lage der Aktivflächen finden Sie auf den Lageplänen (siehe Infomaterial).

Bei Flächen außerhalb der genannten Aktivflächen sind jeweils entsprechende Lagepläne über den gewünschten Aufstellungsort und das benötigte Ausmaß einzubringen.

Anzahl der Aufstellungstage:

maximal an 6 Tagen pro Jahr

Erledigungsdauer:

mindestens 2 Wochen

Kosten für die Grundeigentümerzustimmung:

Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Gutes der Stadt Linz ist gemäß der Tarifordnung für die Sondernutzung des öffentlichen Gutes ein Entgelt zu entrichten.

11,10 Euro pro angefangene maschingeschriebener Seite der Vertragsausfertigung

Kosten für die straßenpolizeiliche Bewilligung:

Bundesgebühr:
14,30 Euro für den Antrag
3,90 Euro pro Beilage und Bogen

Verwaltungsabgabe:
35,80 Euro für Gemeindestraßen

Sämtliche Kosten werden Ihnen bei der Enderledigung vorgeschrieben.

Notwendige Unterlagen

ausgefüllter Antrag

Vor Antragstellung ist eine telefonische Terminvereinbarung und Standplatzreservierung beim Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau, Abteilung Straßenverwaltung erforderlich.

Formulare zu diesem Thema

Infomaterial zu diesem Thema

Kontakte

  • Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: strv.gmt@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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