Baufertigstellung
Antrag auf Verlängerung der Fertigstellungsfrist
Wird mit der Bauausführung innerhalb der dreijährigen Frist begonnen, erlischt die Baubewilligung, wenn das Bauvorhaben nicht innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der Bauausführung fertiggestellt wurde. Diese Fertigstellungsfrist von fünf Jahren kann mittels eines Antrages an die Baubehörde verlängert werden.
Baufertigstellungsanzeige
Die Fertigstellung des Neu-, Zu- oder Umbaus von Gebäuden ist der Baubehörde durch den Bauherren anzuzeigen.
Unabhängig von der Verantwortlichkeit und Haftung des Bauführers und allfälliger besonderer sachverständiger Personen (§ 40 Abs. 3 und 6) übernimmt der Bauherr mit der Baufertigstellungsanzeige der Baubehörde gegenüber die Verantwortung, für die bewilligungsgemäße und fachtechnische Ausführung des Bauvorhabens einschließlich der Einhaltung der vorgeschriebenen Auflagen und Bedingungen.
Der Baufertigstellungsanzeige ist der Befund des Bauführers anzuschließen. Eine Vorlage hierfür finden Sie in der Formularsammlung weiter unten.
Für ab 1.12.2025 online eingereichte Bauvorhaben können der Baubeginn, die Fertigstellung oder die Verlängerung von einer Frist via Online-Formular beantragt werden.
Ansonsten können die Unterlagen an die Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) übermittelt (Hauptstraße 1-5, 4041 Linz; bbv@mag.linz.at) oder persönlich im Bauservice-Center (Neues Rathaus, 4. Stock) vor Ort abgegeben werden.
Formulare zu diesem Thema
- Antrag auf Verlängerung der Frist zum Baubeginn oder zur Fertigstellung
- Baufertigstellungsanzeige
- Baufertigstellungsanzeige Kleinhausbauten und Nebengebäude
- Befund des Bauführers
- Online-Formular Baubeginnsanzeige, Fertigstellung, Verlängerung Fristen