Angelegenheiten Aufenthaltsrecht – Neugeborene Kinder (Drittstaatsangehörige)

Kinder, die in Österreich geboren werden, erhalten einen Aufenthaltstitel abhängig vom Aufenthaltstitel der Eltern.

Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen für die Rot-Weiß-Rot – Karte plus finden Sie im Infomaterial.

Sollten diese Voraussetzungen auf Ihre Situation als Elternteil nicht zutreffen, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir Sie individuell beraten können.

Hinweis:
Wenn das Kind oder ein Elternteil die Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates besitzt, finden Sie die erforderlichen Informationen auf folgender Seite: EWR- und Schweizer Bürger*innen sowie deren Familienangehörige

Terminvereinbarung

Erstantrag:
Erstanträge benötigen grundsätzlich keinen Termin. Bitte einfach zum Check-In-Schalter kommen und ein Warteticket ziehen. Es kann jedoch zu längeren Wartezeiten kommen.

Eine Terminvereinbarung ist möglich, bitte unter folgendem Link im Feld „Terminreservierung Drittstaatsangehörige Erstantrag für ein neugeborenes Kind“: Angelegenheiten des Aufenthaltsrechts - Terminreservierung

Verlängerungsantrag:
Für die Antragstellung ist grundsätzlich eine Terminvereinbarung erforderlich.
Terminvereinbarung bitte unter folgendem Link im Feld „Terminreservierung Drittstaatsangehörige Verlängerungsantrag“:
Angelegenheiten des Aufenthaltsrechts - Terminreservierung

Sollte kein Termin mehr verfügbar sein, weil alle Termine bereits ausgebucht sind, gelten folgende Regelungen:

  • Kommen Sie spätestens zwei Wochen vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels persönlich zu uns.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit.
  • Sie erhalten beim Check-In-Schalter ein Warteticket.

Bitte beachten Sie:

  • Aufgrund der hohen Nachfrage kann es zu langen Wartezeiten kommen.
  • Je nach Auslastung an diesem Tag kann es vorkommen, dass Sie auf einen anderen Tag verwiesen werden.
  • Wir empfehlen daher, bereits um 7:30 Uhr vor Ort zu sein.

Formulare zu diesem Thema

Kontakte

  • Bürger*innen-Angelegenheiten, Check-In-Bereich der Abteilung Aufenthaltsrecht

    Hauptstraße 1-5, 4040 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: ar@mag.linz.at


    Parteienverkehr: Montag 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte jedenfalls ein Termin vereinbart werden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

Chatbot ELLI

ELLI, der Chatbot der Stadt!

ELLI ist digital, hilfsbereit und immer zur Stelle, wenn Antworten auf Fragen benötigt werden.

Mehr Infos