Garten- und Gerätehütten
Die Errichtung oder wesentliche Änderung eines ebenerdigen, eingeschoßigen und nicht Wohnzwecken dienenden Gebäudes mit einer bebauten Fläche bis zu 15 m² (Garten- und Gerätehütte) ist der Baubehörde anzuzeigen.
Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- aktueller Grundbuchsauszug (erhältlich beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, Prunerstraße 5, 4020 Linz, oder beim Bezirksgericht Linz, Museumstraße 10-12, 4020 Linz, Telefon: +43 732 773881)
- ausreichende Beschreibung und zeichnerische Darstellung (Plan, Skizze udgl.), aus der jedenfalls auch die genaue Lage des Bauvorhabens auf dem Grundstück ersichtlich sein muss.
Diese Unterlagen sind im Info-Center Bau und Gewerbe abzugeben.
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Bauanzeige
- Baubeschreibung Bauanzeigen