Schwimmteiche, Schwimm- und Wasserbecken
Die Herstellung von von Schwimmteichen, Schwimm- oder sonstigen Wasserbecken mit einer Tiefe von mehr als 1,5 m oder mit einer Wasserfläche von mehr als 35 m² sind der Baubehörde anzuzeigen.
Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- aktueller Grundbuchsauszug (erhältlich beim Bundesvermessungsamt, Prunerstraße 5, 4020 Linz, oder beim Bezirksgericht Linz, Museumstraße 10-12, 4020 Linz)
- Lageplan im Maßstab M 1:1000 (amtliche Mappenkopie) mit eingezeichneter Lage des Schwimm- bzw. Wasserbeckens (erhältlich beim Bundesvermessungsamt, Prunerstraße 5, 4020 Linz)
- ausreichende Beschreibung und zeichnerische Darstellung des Schwimm- bzw. Wasserbeckens (Grundriss, Schnitt, Ansichten, Materialien udgl.).
Diese Unterlagen sind im Info-Center Bau und Gewerbe abzugeben.
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Bauanzeige
- Baubeschreibung Bauanzeigen