Musikförderung
Kompositionsförderung
Gefördert werden kann die Arbeit der Komponistin/des Komponisten.
Die Länge des komponierten Werkes und die Besetzung bestimmen den Förderbetrag.
Mindestens zwei konzertante Aufführungen müssen gewährleistet werden, eine davon nach Möglichkeit in Linz bzw. mit einem Linzer Ensemble.
Bitte füllen Sie unser Förderformular möglichst vollständig aus! Zursätzlich zur Prüfung des Förderansuchens brauchen wir:
- Vereinbarung mit einem Ensemble oder Veranstalter samt Kalkulation für die Aufführung
- Partituren und/oder Demoband
Ensembleförderung
Die kontinuierliche Tätigkeit auf hohem künstlerischen Niveau mit Berücksichtigung zeitgenössischer Musik wird bevorzugt gefördert.
Bevorzugt gefördert wird auch die Einstudierung von zeitgenössischem Repertoire, wobei insbesondere Werke österreichischer KomponistInnen Berücksichtigung finden sollten.
Konzertveranstalter
- Anspruch und Umfang des Programms sind ausschlaggebend sowie Professionalität und Wirtschaftlichkeit.
- Öffentliches Interesse muss vorhanden sein.
- Qualifizierte Vermittlungstätigkeit ist Voraussetzung.
- Für Aufführungen von Werken zeitgenössischer Komponistinnen und Komponisten wird eine zusätzlich Förderung möglich.
Musik-Kompositionsförderung
Bitte füllen Sie unser Förderformular möglichst vollständig aus! Zusätzlich brauchen wir für die Prüfung des Förderansuchens:
- Biografie
- Werkliste
- Rezensionen
Förderungsrichtlinien
- Allgemeine Förderungsrichtlinie (PDF, 120kB) (neues Fenster)
- Förderungsrichtlinien Kultur (PDF, 8kB) (neues Fenster)