Lärm- und Schallschutzwände
Die Errichtung oder wesentliche Änderung von Lärm- und Schallschutzwänden mit einer Höhe von mehr als 3 Metern über dem jeweils tiefer gelegenen Gelände ist der Baubehörde anzuzeigen.
Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- ausreichende Beschreibung und zeichnerische Darstellung (Plan, Skizze udgl.), aus der jedenfalls auch die genaue Lage des Bauvorhabens auf dem Grundstück ersichtlich sein muss (1-fach).
Die Unterlagen können außerdem an die Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) übermittelt werden (Hauptstraße 1-5, 4041 Linz; bbv@mag.linz.at), oder persönlich im Bauservice-Center (Neues Rathaus, 4. Stock) vor Ort abgegeben werden.
Formulare zu diesem Thema
- Bauanzeige
- Baubeschreibung Bauanzeigen