Windkraftanlagen

Genehmigungsregime zur Errichtung von Windkraftanlagen:

I.    Oö. Bauordnung (Oö. BauO) 1994 idgF.:

Die Errichtung von gemäß dem Oö. Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2006 nicht bewilligungspflichtigen Windkraftanlagen (Engpassleistung bis 5 kW) sind der Baubehörde anzuzeigen. Bei der Errichtung ist ein Mindestabstand von 100 m einzuhalten zu überwiegend für Wohnzwecke genutzte Gebäude im Grünland, Flächen, die als Bauland gewidmet sind und zu Flächen, die gemäß dem örtlichen Entwicklungskonzept als künftiger Baulandbedarf festgelegt sind.

Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen anzuschließen:

  • Lageplan im Maßstab M 1:1000 (amtliche Mappenkopie) mit eingezeichneter Lage der Windkraftanlage in 2-facher Ausfertigung (erhältlich beim Bundesvermessungsamt, Prunerstraße 5, 4020 Linz)
  • ausreichende Beschreibung und zeichnerische Darstellung der Windkraftanlage in 2-facher Ausfertigung (Grundriss, Schnitt, Ansichten, Materialien udgl.).

Diese Unterlagen sind im Info-Center Bau und Gewerbe (Neues Rathaus, Hauptstr. 1-5, 4041 Linz, 4. Stock) abzugeben.

Auskünfte: Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung, Abteilung Bebauungsgrundlagen, BBV_BeG@mag.linz.at

II. Oö. Raumordnungsgesetz (Oö. ROG) 1994 idgF.:

  • Grundsätzlich dürfen Windkraftanlagen im Bauland nicht errichtet werden, ausgenommen von diesem Verbot sind Windkraftanlagen mit einer Nennleistung bis 5 kW im Betriebsbaugebiet, im Industriegebiet und im Sondergebiet des Baulandes für Seveso III-Betriebe;
  • Im Grünland dürfen Windkraftanlagen nur dann errichtet werden, wenn eine entsprechende Sonderausweisung im Flächenwidmungsplan die Errichtung zulässt (Grünlandsonderwidmung). Davon ausgenommen ist die Errichtung für den landwirtschaftlichen Eigenbedarf;

Auskünfte: Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung, Abteilung Bebauungsgrundlagen, BBV_BeG@mag.linz.at

III.    Weitere Auskünfte zur:

  • Zustimmung der Straßenverwaltung: Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau, Abteilung Straßenverwaltung, strv.gmt@mag.linz.at
  • Naturschutzrechtlichen Anzeige oder Bewilligung: Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung, Abteilung: der jeweilige Baubezirk
  • Elektrizitätsrechtlichen Bewilligung: Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht beim Amt der Oö. Landesregierung, auwr.post@ooe.gv.at

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Kontakte

  • Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
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