Raumordnung & Instrumente

Die Basis für die örtliche Raumplanung aller Gemeinden in Oberösterreich bildet das OÖ Raumordnungsgesetz.

Die Aufgaben - Raumforschung, Gemeindeplanung, Koordinierung der Planungen, Beratung von sonstigen Planungsträgern bei raumbedeutsamen Maßnahmen sowie die Wahrung der Gemeindeinteressen - werden in §15 definiert.

§15 bis §38 regeln die örtliche Raumplanung im Gesamten. Darunter fallen unter anderem Bestimmungen zur Baulandsicherung, der Erlass eines Flächenwidmungs- und Bebauungsplans sowie Bestimmungen zur Widmung von Bauland, Verkehrsflächen und Grünland.

Raumordnungsverfahren sind von §33 bis §36 bestimmt.

Die Stadt Linz geht mit Erlässen des Flächenwidmungs-, Bebauungsplans und der Baulandsicherung (Raumordnungsverträge) den Verpflichtungen des ROG nach und wendet darüber hinaus weitere Instrumente an, die eine qualitative Entwicklung ermöglichen. Solche Instrumente sind beispielsweise die 10-Punkte-Checkliste für Hochhäuser sowie die Planungsvisite.

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