Stützmauern
Die Errichtung von Stützmauern und freistehenden Mauern mit einer Höhe von mehr als 1,5 m über dem jeweils tiefergelegenen Gelände sowie von Stützmauern mit einer aufgesetzten Einfriedung mit einer Gesamthöhe von mehr als 2,5 m über dem jeweils tiefergelegenen Gelände, sind der Baubehörde anzuzeigen.
Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen (1-fach) anzuschließen:
- Lageplan im Maßstab M 1:1000 (amtliche Mappenkopie) mit eingezeichneter Lage der Stützmauer bzw. freistehenden Mauer - (erhältlich beim Bundesvermessungsamt, Prunerstraße 5, 4020 Linz)
- ausreichende Beschreibung und zeichnerische Darstellung der Stützmauer bzw. freistehenden Mauer (Grundriss, Schnitt, Materialien udgl.).
Die Unterlagen können außerdem an die Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) übermittelt werden (Hauptstraße 1-5, 4041 Linz; bbv@mag.linz.at), oder persönlich im Bauservice-Center (Neues Rathaus, 4. Stock) vor Ort abgegeben werden.
Formulare zu diesem Thema
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