Angelegenheiten Aufenthaltsrecht – Erstanträge (Drittstaatsangehörige)

Wenn Sie das erste Mal einen Aufenthaltstitels beantragen wollen, müssen Sie einen Erstantrag stellen.

Antragstellung

Grundsätzlich müssen Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels vor der Einreise nach Österreich im Ausland bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) eingebracht werden. 

Einige Personengruppen können den Erstantrag auch in Österreich stellen. Um welche Personengruppen es sich hierbei handelt, können Sie im Link nachlesen. 

Wichtige Hinweise:
Die Antragstellung berechtigt nicht zur Überschreitung der Dauer des erlaubten visumpflichtigen oder visumfreien Aufenthalts.
Die Berechnung der 90 Tage können Sie hier durchführen: Visa Calculator

Wenn Sie den Antrag in Ihrem Heimatstaat stellen müssen, informieren Sie sich bitte, welche österreichische Vertretungsbehörde für Sie zuständig ist: Suche nach österreichischen Vertretungen – BMEIA - Außenministerium Österreich

Terminvereinbarung

Grundvoraussetzung für die Antragstellung in Linz:

  • Ihr beabsichtigter Hauptwohnsitz wird in Linz sein

  • Sie gehören zu den oben angeführten Personengruppe

Terminvereinbarung bitte unter folgendem Link im Feld „Terminreservierung Drittstaatsangehörige) Erstantrag“:
Angelegenheiten des Aufenthaltsrechts - Terminreservierung

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen können je nach Art des Antrags unterschiedlich sein.
Für eine genaue Auskunft kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder besuchen Sie uns persönlich in der Abteilung Aufenthaltsrecht am Check-In-Schalter.

E-Mail: ar@mag.linz.at

Damit wir Ihre Anfrage rasch bearbeiten können, geben Sie bitte die folgenden Informationen in Ihrer E-Mail an:

Familienzusammenführung
Wenn Sie einen Familienangehörigen nach Österreich nachholen möchten, senden Sie uns bitte folgende Angaben:

  • Staatsangehörigkeit der zusammenführenden Person
    (die Person, die bereits in Österreich lebt)

  • Aufenthaltstitel der zusammenführenden Person
    (falls diese nicht österreichische Staatsbürgerin bzw. österreichischer Staatsbürger ist)

  • Staatsangehörigkeit der antragstellenden Person
    (die Person, die nach Österreich kommen möchte)

  • Familienbeziehung zur zusammenführenden Person
    (z. B. Ehepartnerin/Ehepartner, Kind, Elternteil)

  • Alter der antragstellenden Person

Andere Anfragen
Für alle anderen Anliegen oder Anträge geben Sie bitte folgende Informationen an:

  • Vorname und NACHNAME (Nachname bitte in Großbuchstaben)
  • Geburtsdatum
  • Ihr Anliegen

Informationen zu Erstanträgen

Für bestimmte Erstanträge finden Sie bereits vorbereitete Informationen zu den erforderlichen Unterlagen.

Formulare zu diesem Thema

Kontakte

  • Bürger*innen-Angelegenheiten Abteilung Aufenthaltsrecht

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: ar@mag.linz.at


    Parteienverkehr: Montag 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte jedenfalls ein Termin vereinbart werden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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