Förderverfahren
- Das Frauenbüro der Stadt Linz prüft vor Gewährung einer Förderung den Bedarf und die Effizienz der angebotenen Leistungen und der Vereinstätigkeit.
- Bitte füllen Sie das Förderungsformular vollständig aus und übermitteln es mit den erforderlichen Beilagen an: Magistrat Linz, Frauenbüro der Stadt Linz . Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen übermitteln wir das Förderungsansuchen an die zuständigen Organe der Stadt Linz zur Entscheidung.
- Die schriftliche Zusage erfolgt durch den Bürgermeister. Im Falle einer Absage, verständigt Sie das Frauenbüro der Stadt Linz.
- Die Gewährung der Förderung kann zur Sicherstellung des Förderungszweckes mit besonderen Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
- Als Nachweis für die widmungsgemäße Verwendung der Förderung sind Originalrechnungen in Höhe der Fördersumme (=Abrechnung), das Abrechnungsblatt für Einzelbelege, sowie eine Projektbericht bzw. ein Abschlussbericht bis 3 Monate nach Projektabschluss zu erbringen. Sie erhalten ein Schreiben, in welchem die beauftragten Rechnungen genau angeführt werden.
Verwendungsnachweis
Um die widmungsgemäße Verwendung der Förderung zu kontrollieren, sind bis spätestens 3 Monate nach Projektabschluss Originalrechnungen in der Höhe der Fördersumme (= Abrechnung) beizubringen. Diese Rechnungen müssen mit dem geförderten Projekt unmittelbar in Verbindung stehen. Der Abrechnung muss ein Projektbericht bzw. ein Abschlussbericht beigelegt werden.
Die Originalrechnungen werden im Frauenbüro kontrolliert, (in entsprechender Höhe) abgestempelt, kopiert und im Original wieder an die FördernehmerInnen per Post zurück geschickt. Den FördernehmerInnen wird eine Bestätigung über den widmungsgemäßen Fördernachweis übermittelt.
Förderformular
Im Falle einer Förderzusage ist bei allen Werbe- und Informationsträgern, die das Fördervorhaben betreffen, das Logo des Frauenbüros der Stadt Linz anzubringen. Siehe auch Allgemeine Förderrichtlinien §6(2).
Verwendungsnachweise
Abrechnungsblatt Einzelbelege (Excel, 29,5 kB)
Im Bedarfsfall behält sich das Frauenbüro vor, weitere Informationen einzufordern.