Aufenthalt und Führerschein
Der Aufenthalt und der Arbeitsmarktzugang in Österreich hängen von Ihrer Staatsbürgerschaft und Ihrem Aufenthaltsstatus ab.
- EU-/EWR-Bürger*innen und Schweizer*innen benötigen in vielen Fällen keine Aufenthaltsbewilligung.
- Personen aus Nicht-EU-Ländern dürfen sich je nach Herkunftsland bis zu 90 Tage visumfrei in Österreich aufhalten.
- Für einen längeren Aufenthalt (mehr als 6 Monate) ist in der Regel ein Aufenthaltstitel erforderlich.
Wenn Sie Fragen zu Aufenthalt, Visum, Arbeitserlaubnis oder Staatsbürgerschaft haben, können Sie sich an die unten genannten Beratungsstellen wenden.
EU-Führerscheine sind in Österreich grundsätzlich gültig. Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten müssen in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach der Wohnsitzanmeldung in Österreich umgetauscht werden. Grundsätzlich können nur gültige ausländische Führerscheine umgeschrieben werden. Für den Umtausch eines ausländischen Führerscheins ist häufig eine Terminvereinbarung bei der zuständigen Behörde oder Landespolizeidirektion notwendig. Termine können online über die offizielle BMI-Plattform gebucht werden. Informationen zum Umtausch und den Voraussetzungen finden Sie unter den untenstehenden Links.
Aufenthalt
Service A-Z - Angelegenheiten des Aufenthaltsrechts - Terminreservierung | Stadt Linz
Informationen und Services der österreichischen Verwaltung
Bundesamt für Fremdwesen und Asyl
Migrationsplattform der österreichischen Bundesregierung
Staatsbürgerschaft
Land Oberösterreich - Staatsbürgerschaft
Beratungsangebote
Caritas Oberösterreich – Sozialberatung
Volkshilfe Flüchtlings- und Migrant*innenbetreuung (FMB)
Visum
Einreise/Visa/Visumfreiheit/EVE
Visum – BMEIA - Außenministerium Österreich
Aufenthaltstitel für Österreich
Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich
Führerschein
Foreign driving licences – conversion