Kindergarten, Schule und Eltern
Kinder besuchen zunächst den Kindergarten und anschließend die Schule. Kinder können zuvor die Krabbelstube und ab 3 Jahren den Kindergarten besuchen. Das verpflichtende Kindergartenjahr gilt für Kinder, die bis zum 31. August 5 Jahre alt geworden sind. Die Anmeldung für Krabbelstube, Kindergarten und Schule ist erforderlich.
In Österreich besteht eine neunjährige Schulpflicht. Sie beginnt in der Regel mit 6 Jahren. Der Besuch öffentlicher Schulen ist kostenlos.
Eltern tragen Verantwortung für den regelmäßigen Schul- und Kindergartenbesuch ihrer Kinder. Sie sind verpflichtet, mit dem Kindergarten und mit der Schule zusammenzuarbeiten, über das Fernbleiben ihres Kindes rechtzeitig zu informieren und wichtige Informationen zu beachten. Elternabende und Elterngespräche sind ein wichtiger Bestandteil dieser Zusammenarbeit.
Kann ein Kind wegen Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht am Unterricht teilnehmen, muss die Schule rechtzeitig informiert werden. Ein Fernbleiben vom Unterricht ist nur in begründeten Fällen zulässig. Für längere Abwesenheiten ist vorab eine Genehmigung erforderlich. Je nach Dauer entscheidet die Schule oder die zuständige Bildungsdirektion. Die entsprechenden Formulare und Informationen stehen online zur Verfügung.
Kinderbetreuung
Vormerkung Krabbelstuben der Stadt Linz
Vormerkung Kindergärten der Stadt Linz
Vormerkung Horte der Stadt Linz
Schulwesen
Stadt Linz – Bildung und Schule
Unternehmung Kinder- und Jugend-Services Linz (KJS)
Bildungsdirektion Oberösterreich
Eltern und Schule
Formularinformationen und Formulare
Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Schulpflicht und Strafbestimmungen
Fernbleiben vom Unterricht
Schulpflichtige Kinder, Bildungsdirektion Oberösterreich
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