Bestbieterprinzip bei der Auftragsvergabe nach dem Bundesvergabegesetz 2006

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat am 6.4.2017 eine möglichst gute Einbindung der regionalen Klein- und Mittelbetriebe (KMUs) in der Auftragsvergabe nach dem Bundesvergabegesetz 2006 als Ziel definiert und in seinem Zuständigkeitsbereich Aufträge zur Umsetzung erteilt (siehe Gemeinderatsvorlage).

Nach der Intention des Gemeinderates sind bei der Wahl des Vergabeverfahrens im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen die Möglichkeiten der Beteiligung von KMUs besonders zu berücksichtigen. Die Konzeption und Durchführung eines Vergabeverfahrens soll daher grundsätzlich so erfolgen, dass KMUs am Vergabeverfahren teilnehmen können. Auch Lostrennung und Vergabe regionaler Kriterien wie kurze Transportwege wären Beispiele, wie regionale KMUs bei Angebotslegungen gefördert werden können.

Bei den Vergabeverfahren ohne Bekanntmachung sollen unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen möglichst regionale KMUs an Vergabeverfahren beteiligt werden und sollen die aufzufordernden Unternehmen so häufig wie möglich gewechselt werden.

Der GR hat auch in seiner Entscheidung die bestehenden Vorgaben hinsichtlich regionaler, sozialer und ökologischer Kriterien für die Stadt Linz und die UGL-Unternehmen wie z.B. den Öko-Leitfaden, die Berücksichtigung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Beschaffung und FAIRTRADE etc. sowie das Linzer Modell zur Koppelung der Auftragsvergaben an Frauenförderung in Erinnerung gerufen und weiterhin die Einhaltung in der Vergabepraxis beauftragt (siehe Übersicht GR-Beschlüsse zur ökosozialen Vergabe).

In Bezug auf die vom GR geforderten statistischen Aufstellungen (Anzahl der Vergabeverfahren, Anzahl der eingeladenen KMUs und der KMUs, die den Zuschlag erhalten haben) und hinsichtlich der Stellungnahme zur Berücksichtigung der ökosozialen Kriterien sind in den Vergabestellen entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Als Service des Geschäftsbereiches Personal und Zentrale Services /Abt. Zentraler Einkauf wird den Vergabepraktiker*innen eine Infobox über verfügbare Kriterienkataloge einzelner Branchen, Fachverbänden, Interessenvertretungen bzw. der Sozialpartner*innen in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung gestellt. Diese als Empfehlung herausgegebenen Muster-Kriterienkataloge sollen von den Vergabestellen als Grundlagen für die Formulierung von Ausschreibungskriterien herangezogen werden.

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