Gebäudeinventar EED III
Die dritte Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union („EEDIII-Richtlinie“), zielt darauf ab, die Energieeffizienz in den Mitgliedstaaten zu steigern und den Energieverbrauch zu senken. An der nationalen Umsetzung dieser EU-Richtlinie wird derzeit weiterhin intensiv gearbeitet.
Ein zentraler Bestandteil der EEDIII-Richtlinie ist das Gebäudeinventar (Art. 6 Absatz 5 EEDIII Richtlinie), das eine detaillierte Erfassung und Analyse der Energieeffizienz von Gebäuden umfasst.
Das vorliegende Gebäudeinventar stellt den aktuellen Arbeitsstand im Rahmen der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) dar. Die Daten werden fortlaufend überprüft und bei Vorliegen neuer Informationen angepasst. Änderungen und Ergänzungen sind daher möglich.