Kunst- und Kulturförderung

Die Stadt Linz fördert Kunst und Kultur mit einem umfangreichen Angebot an Förderarten in verschiedenen Sparten. Sie finden hier einen Überblick und weiterführende Informationen zu allen Bereichen.

Förderarten

Grundlagen

Da die tatsächlich vorhandenen Fördermittel stets einer überproportional hohen Nachfrage und Förderbedürfnis von Kunst- und Kulturschaffenden gegenüberstehen, werden Förderentscheidungen auf Basis eines umfangreichen und transparenten Kriterienkatalogs getroffen: 

Förderungsabwicklung

Folgende Punkte sind für alle Personen, die eine Förderung durch die Stadt Linz wünschen von Bedeutung.

  1. Bitte, füllen Sie unser Online-Förderformular möglichst detailliert und vollständig aus. Sie finden den Link beim jeweiligen Förderprogramm. Sie ermöglichen uns damit, Ihr Ansuchen ohne zeitraubende schriftliche Rückfragen zu bearbeiten.
     
  2. Ihr Förderantrag wird auf Basis der auf unserer Website einsehbaren Kriterien formal und inhaltlich genau geprüft. Auf Grundlage des von der Abteilung Linz Kultur in Fördersitzungen erarbeiteten Fördervorschlags wird von den jeweils zuständigen politischen Organen im Anschluss eine Entscheidung getroffen. Die schriftliche Zusage erfolgt durch den Bürgermeister, die definitive Absage durch ein Verständigungsschreiben vom Geschäftsbereich Kultur und Bildung. Wir bitten Sie für diesen Prozess entsprechend Zeit einzuplanen und empfehlen Ihren Förderantrag bis spätestens drei Monate vor Projektbeginn bei uns einzureichen. Die Bearbeitung kann erst bei Vollständigkeit der Unterlagen beginnen.
    Einreichungen für Basisförderungen (Jahresförderungen) werden ab Herbst des Vorjahres entgegengenommen. Wir empfehlen eine Einreichung im ersten Quartal des Förderjahres.
     
  3. Die Anweisung der Förderung erfolgt etwa innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der Verständigung bzw. nach Bekanntgabe der Bankverbindung oder, wenn ausdrücklich im Verständigungsschreiben angeführt, zum Zeitpunkt der Übermittlung der Belegexemplare/relevanten Dokumentationsmaterialien.
     
  4. Die Gesamtabrechnung: Einnahmen - Ausgaben, Originalbelege in der Höhe der gewährten Förderung ist bis spätestens Ende des ersten Quartals des Folgejahres zu erbringen.

Sonderförderprogramme, Preise und Stipendien - Kunst & Kultur

Broschüre Kunst- und Kulturförderung 2026 (PDF | 588 KB | Deutsch)

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