Bauen in Linz
Baubeginn & Baufertigstellung
Baubeginn, Baufertigstellung und Zuweisung einer Adresse
Baubewilligung & Bauanzeige
§§ 24, 24a, 25 und 26 Oö. Bauordnung 1994 regeln, welche Bauvorhaben der Baubewilligungspflicht oder der Bauanzeigepflicht unterliegen bzw. welche Bauvorhaben keiner behördlichen Bewilligung bedürfen.
Bauplatzbewilligung
Bauen setzt immer eine gesicherte Erschließung des Bauplatzes voraus. Damit dies auch eingehalten wird, ist für die überwiegende Anzahl von geplanten Bauvorhaben neben der Erteilung einer Baubewilligung auch eine Bauplatzbewilligung notwendig.
Beratungsservices
Wir bieten Ihnen umfangreiche Informationen und eine umfassende und kostenlose Vorberatung zur Bebaubarkeit Ihres Grundstücks sowie zu eventuellen Anzeige- oder Bewilligungspflichten (Beratung zu Bebauungsgrundlagen). Zudem prüfen wir Ihre zur Einreichung vorbereiteten Unterlagen und bieten eine spezielle Beratung für Großprojekte an.
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan
Ob und wie Sie Ihr Grundstück bebauen dürfen, hängt in erster Linie von den Festlegungen des jeweiligen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ab.
Förderungen im Bereich Bauen
Steht mir eine Förderung für mein Bauvorhaben zu? Was kann ich beantragen? Die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten haben wir hier für Sie aufgelistet.
Gewerbliche Betriebsanlage
Näheres zu gewerbliche Betriebsanlagen und dazugehörige Beratungen, Seveso-Betrieben und IPPC-Anlagen, sowie zu den für die beiden letzteren Anlagentypen gültigen Inspektionsregime erfahren Sie hier.
Gewerbliche Betriebsanlagen
Betriebsanlagenberatung
IPPC- Anlagen, Umweltinspektionen
SEVESO- Betriebe SEVESO-relevante Anlagen, SEVESO-Inspektionen
Naturschutzrechtliche Bewilligungen
Näheres zu naturschutzrechtlichen Verfahren finden Sie hier.
Ortsbildservice
Sie haben eine Anfrage bezüglich Ortsbild und/oder einem neuen Bauprojekt? Um schnellstmögliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an das Team des Ortsbildservice der Stadt Linz.
Schifffahrtsrechtliche Bewilligung
Näheres zu schifffahrtsrechtlichen Verfahren finden Sie hier.
Straße & öffentliches Gut
Die Errichtung von Bauten und sonstige Anlagen im Abstand von 8 Metern neben der Straße, Gehsteigüberfahrten, Arbeiten auf oder neben öffentlichen Verkehrsflächen, die geeignet sind, den Verkehrsfluss zu beeinträchtigen und vieles mehr bedarf einer behördlichen Bewilligung.
Arbeiten auf oder neben der Straße
Erdanker und Baugrubensicherungen
Straßenpolizeiliche Bewilligung für Baustellen/BaustellenCenterLinz
Straßenrechtliche Bewilligung (Bauten und Anlagen)
Straßenrechtliche Bewilligung (Private Zufahrten)
Wasserrechtliche Bewilligungen
Näheres zu wasserrechtlichen Verfahren finden Sie hier.
Werbe- und Ankündigungseinrichtungen
Das Aufstellen von Tafeln, Schaukästen, Anschlagsäulen etc. bedarf einer behördlichen Bewilligung. Näheres dazu erfahren Sie hier.